Vollkasko: Schaden & Haftpflicht
Wenn Sie für Ihr neu gekauftes Auto von Ihrem Händler die Autoschlüssel in Empfang genommen haben und vom Hof fahren, ist das Fahrzeug lediglich nur vorübergehend versichert. Erst bei Abschluss des Kfz-Versicherungsvertrages haben Sie umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Dabei haben Sie bei der Auswahl der Versicherung freie Hand; Sie können sogar Ihre Kfz-Versicherung bei einer anderen Versicherung abschließen, als Sie Ihr vorheriges Fahrzeug versichert haben. Denn ein Kfz-Versicherungsvertrag gilt immer nur bis zum 31. Dezember eines Jahres, egal wann Sie Ihr Fahrzeug erstmalig dort versichert haben.
Lediglich beim Versicherungsumfang sind Sie ein wenig an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden. Denn ohne eine Kfz-Haftpflicht dürfen Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht führen.
Alle anderen Risiken können Sie abschließen; Sie müssen es aber nicht. So müssen Sie selbst abwägen, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung abschließen möchten.
Haben Sie ein älteres Gebrauchtfahrzeug erworben, reicht wohl eher die Teilkasko. Bei einem Neufahrzeug oder einem hochwertigen Gebrauchtwagen sollten Sie allerdings die Vollkasko-Versicherung ins Auge fassen. Denn die Kfz Vollkasko-Versicherung ist die einzige Versicherung, die auch die Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet, sollten Sie einmal schuldhaft einen Verkehrsunfall verursachen. Von daher macht es Sinn, über den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung nachzudenken, wenn man bedenkt, wie teuer eine Autoreparatur werden kann.
Da die Vollkasko-Versicherung aber an den Schadensfreiheitsrabatt gekoppelt ist, sollten Sie beim Kauf eines "normalen" Gebrauchtwagens die Vollkasko pauschal nicht ausschließen. Denn sollten Sie mit niedrigen Prozenten "unterwegs" sein, kann die Vollkaskoversicherung unter Umständen günstiger sein. Ein Vergleich beider Möglichkeiten vor Abschluss der Versicherung kann sich somit lohnen.
Aber auch wenn die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug ersetzt, so müssen Sie sich dafür auch gesetzeskonform verhalten, d. h. niemals ohne gültige Fahrerlaubnis fahren. Außerdem dürfen Sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, da Ihnen sonst seitens der Versicherung die Übernahme der Kosten verwehrt werden kann.


