Teilkasko: Diebstahl & Schaden
Die KFZ Teilkasko-Versicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig und wird meist von Haltern neuerer Fahrzeuge zusätzlich abgeschlossen. Schäden, die durch Fremdeinwirkung am Fahrzeug entstehen, werden durch die Teilkasko beglichen. In Erweiterung der Teilkaskoversicherung gibt es noch die Vollkaskoversicherung, welche auch Schäden abdeckt, die durch Eigenverschulden entstehen.
Die Teilkaskoversicherung deckt alle Schäden ab, die durch Wildunfälle, Diebstahl, Steinschlag, Glasbruch, Kabelbrand, Marderbisse sowie Haarwildunfälle am Fahrzeug entstehen.
Die Höhe des Beitrages zur Teilkaskoversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So bestimmen neben der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung auch die Typenklasse des KFZ und die Risikogruppe den Beitrag. Die Risikogruppe wird anhand von Statistiken ermittelt, die Auskunft darüber geben, wie oft der entsprechende Fahrzeugtyp gestohlen wird oder wie hoch die Reparaturanfälligkeit dieses Typs ist.
Auch der Wohnort des Fahrzeughalters spielt bei der Berechnung des Beitrages eine Rolle; unterschieden wird hier zwischen ländlichen Gegenden und Großstadt.
Darüber hinaus ist das Alter des Fahrers von entscheidender Bedeutung.
Von Vorteil ist es für die Höhe des Beitrages, wenn man das Fahrzeug in einer Garage stehen hat; dies kann zu einem niedrigen Beitrag führen, da die Gefahr des Diebstahls so erheblich sinkt.
Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung hat man die Wahl zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Selbstbeteiligungen in Höhe von 150, 200 und 500 € an. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, der im Schadensfall vom Halter des KFZ selbst getragen werden muss.
Bekannteste Versicherungsanbieter einer KFZ Teilkasko-Versicherung sind WGV, HUK24 oder die Allianz. Vor Abschluss des Vertrages lohnt ein Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften, da die Leistungen variieren können. Wird das versicherte Fahrzeug vom Halter abgegeben oder abgemeldet, ist keine ordentliche Kündigung der Versicherung nötig. Eine kurze Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeuges ist ausreichend. Fahrzeughalter haben aber grundsätzlich die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung zum Jahresende zu kündigen; die Kündigung muss allerdings bis zum 30.11. eines Jahres bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.


