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Wie errechnet sich die "Schadensfreiheitsklasse"?

Die so genannte Schadensfreiheitsklasse ist einer der vielen Faktoren, welcher darüber entscheidet, wie hoch der Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung ist. Weitere Faktoren sind beispielsweise die Typenklasse des Fahrzeugs und der Wohnort des Kfz-Halters. Fahren Sie über mehrere Jahre unfallfrei, wirkt sich dies auch positiv auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages aus. Kommt es jedoch zu einem Unfall, für dessen Folgen die Versicherung beansprucht wird, nimmt diese in der Regel eine Höherstufung des Kfz-Halters vor.

Es gibt zwei Schadensfreiheitsklassen: eine für die Kfz-Haftpflichtversicherung und eine für die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung beträgt der Beitragssatz jedoch immer 100%. Aus der Beitragsabrechnung, die dem Versicherungsnehmer mindestens einmal jährlich zugesandt wird, ist die aktuelle Einstufung ersichtlich.

Die meisten Versicherungen arbeiten mit 25 verschiedenen Schadensfreiheitsklassen. Jede einzelne Klasse entspricht einem bestimmten Prozentsatz; dieser wird als Rabatt vom normalen Versicherungsbeitrag abgezogen.

Bei den Schadensfreiheitsklassen gibt es einige Sonderfälle. So müssen Fahranfänger grundsätzlich mit einer sehr hohen Einstufung (in der Regel SF0; entspricht 240%) und damit verbunden mit einem hohen Versicherungsbeitrag rechnen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Jugendliche dazu, das Auto über die Eltern als Zweitwagen zu versichern, um Versicherungskosten zu sparen. Gibt es diese Möglichkeit nicht, werden Sie aber spätestens nach drei Jahren in die Schadensfreiheitsklasse 1/2, das heißt mit 120 Prozent, eingestuft. Fahren Sie über einen längeren Zeitraum unfallfrei, erreichen Sie schließlich die Schadensfreiheitsklasse mit 30%, welches die günstigste ist. Weiter herunter können Sie nicht sinken.