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Oldtimer Versicherungen

Wer einen Oldtimer sein eigen nennt, gehört in der Regel zu den Liebhabern alter Autos und investiert viel Zeit in die Pflege seines Fahrzeuges. In den meisten Fällen werden die Oldtimer nicht für den Alltag, sondern nur an manchen Tagen am Wochenende benutzt oder es wird mit ihnen zu speziellen Oldtimertreffen gefahren. Dafür müssen die Oldtimer dann natürlich entsprechend versichert sein.

Zuerst einmal muss die Frage geklärt werden, ab wann ein Fahrzeug laut Gesetz zu den Oldtimern. Seit März 2007 ist das in § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, die besagt, das ein Fahrzeug zu den Oldtimern gehört, wenn es älter als 30 Jahre ab Erstzulassung ist. Die meisten der Oldtimer sind bei den Versicherern nicht gelistet und es wird ein Gutachten zum Fahrzeug benötigt, die Tarife der einzelnen Anbieter lassen sich nicht so leicht vergleichen, wie bei den normalen Kraftfahrzeugen und weichen untereinander stark ab. Nicht jeder Versicherer versichert jeden Oldtimer.

Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung von Oldtimern liegen meisten unter den Tarifen für Alltagsfahrzeuge und es gibt keine Schadensfreiheitsrabatte aber hin und wieder Sonderkonditionen für Automobilclubmitglieder. Einige Versicherer verlangen, dass neben dem Oldtimer noch ein weiteres Auto für den täglichen Gebrauch existiert. Oldtimer sollten außerdem immer vollkaskoversichert werden. Die Grundlage für den Versicherungstarif bildet der Marktwert des Oldtimers, dazu ist in vielen Fällen gegenüber dem Versicherer ein Wertgutachten vorzulegen.

Aus den Darstellungen lässt sich unschwer erkennen, dass für den Abschluss einer Autoversicherung für einen Oldtimer einiges zu beachten ist. Oldtimerbesitzer sollten sich in jedem Fall bei verschiedenen Versicherern informieren und die Angebote vergleichen.