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Kündigung der KFZ Versicherung & Autoversicherung wechseln

Für die meisten Kraftfahrzeughalter hat sich das Datum 30.11. im Kopf eingeprägt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die bestehende Autoversicherung gekündigt werden, wenn man glaubt, zu hohe Beiträge zu bezahlen oder mit dem Service des Versicherers unzufrieden ist.

Mit einem Wechsel der Autoversicherung lässt sich in vielen Fällen richtig Geld sparen, die Zahl der Versicherer ist groß und ebenso unterschiedlich sind die Tarife. Doch bevor die bestehende Versicherung gekündigt wird, sollte geklärt sein, welches die neue Autoversicherung werden soll und ob diese auch bereit ist, den Fahrzeughalter zu versichern. Gerade Versicherungsnehmer, die häufig ihre Versicherung in Anspruch nehmen, können Schwierigkeiten bekommen, einen neuen Versicherer zu finden.

Zu empfehlen ist zuerst der kostenlose Versicherungsvergleich im Internet, hier müssen fahrzeug- und personenbezogene Daten eingegeben werden und dem Versicherten werden die günstigsten Angebote aufgelistet, zu denen dann auch direkt online Kontakt aufgenommen werden kann. Ein besonders gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten die so genannten Direktversicherer, sie arbeiten mit schlanken Strukturen, das ist kosteneffizient und dieser Vorteil wird über niedrigere Tarife oder höhere Rabatte an die Versicherten weitergegeben.

Für die Kündigung der Autoversicherung gibt es aber nicht nur den Stichtag 30.11. Nach einer Betragserhöhung hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, von dem er Gebrauch machen kann. Bei Fahrzeugneuzulassung oder Wechsel kann problemlos zu einem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden oder auch nach einem Schadenfall. Letzteres passiert aber häufiger vonseiten der Versicherung, dann bekommt der Versicherte die zu viel entrichteten Beiträge erstattet. Um bei einer ordentlichen Kündigung sicher zu sein, wie lange die Vertragslaufzeit ist, sollte im Versicherungsschein nachgesehen werden. Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhungen gestattet dem Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen, nach Eingang der entsprechenden Mitteilung außerordentlich zu kündigen. Versicherte, die sich im Laufe des Jahres einen Neuwagen anschaffen, können in diesem Zusammenhang auch die Versicherung wechseln, bei Fahrzeugabmeldung endet die Versicherung ohne dass gekündigt werden muss.