KFZ Anhänger Versicherung: Auch Pferdeanhänger
Über die Versicherung des eigenen Autos machen sich Autobesitzer oft viele Gedanken. Bei der Nutzung von Anhängern hingegen wird die Versicherung häufig nicht beachtet, doch auch Anhänger müssen versichert werden. Für die meisten privat genutzten Kraftfahrzeuge ist die Versicherung für Anhänger sogar gesetzlich vorgeschrieben und für die Zulassung des Anhängers notwendig.
Die Versicherung für den Anhänger ist vor allem deshalb notwendig, weil auch beim Betrieb eines Anhängers Schäden entstehen können, die so finanziell abgesichert sind. So kann ein Anhänger, der plötzlich von allein losfährt, durchaus Personen oder Gegenstände beschädigen. Auch dann, wenn ein Autofahrer einen Anhänger auf einer unbeleuchteten Straße übersieht und diesem Ausweichen muss, kann er Schäden am Fahrzeug sowie Verletzungen davontragen. Grundsätzlich ist für die Regulierung dieser Schäden der Besitzer des Anhängers laut BGB allein verantwortlich. Beim Vorhandensein einer Versicherung sind die Schäden, die vor allem bei Verletzungen von Personen einige Millionen Euro betragen können, jedoch abgesichert.
Über die Autoversicherung für Anhänger können Besitzer unter zwei verschiedenen Versicherungstypen wählen. Dies ist zum einen die klassische Haftpflichtversicherung, die Schäden Dritter, die bei einem Unfall entstehen, ersetzt. Die Versicherungssummen der Policen reichen dabei bis zu 100 Millionen Euro, und zwar sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung prüft dabei nach einem Unfall die Schuldfrage, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Auf Wunsch des Anhänger-Besitzers kann die Anhängerversicherung zusätzlich als Teilkasko-Versicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung ersetzt Schäden, die infolge von Brand, Diebstahl oder Sturm und Hagel entstehen, vollständig ab. Versichert ist dabei nicht nur der Anhänger selbst, sondern auch das Zubehör, das fest mit dem Anhänger verbunden ist wie etwa das Stütz- oder das Reserverad, ist abgesichert. Ebenso versichert sind Kabelschäden durch Kurzschluss sowie Glasbruch bei Blinkern und Rücklichtern.


