KFZversicherung & Autoversicherer
Wenn Sie ein neues Auto erworben und dieses von Ihrem Händler ausgeliefert bekommen haben, dürfte eines der ersten Taten der Abschluss einer Kfz-Versicherung sein. Denn ohne eine solche Versicherung dürfen Sie ein Auto im Straßenverkehr nicht führen. Zwar ist der Abschluss einer Kasko-Versicherung freiwillig, doch sind Sie seitens des Gesetzgebers verpflichtet, wenigstens die Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Der Sinn liegt darin, dass im Falle eines schuldhaft verursachten Unfalls durch Sie als Versicherungsnehmer der Geschädigte möglichst schnell seinen Schaden ersetzt bekommt und dieser nicht durch langwierige Gerichtsprozesse den Schaden einklagen muss. Würde diese Versicherung durch Sie z. B. nicht abgeschlossen, müssten Sie mit Ihrem Vermögen den Schaden erstatten. Und ob ein Versicherungsnehmer dies kann, bleibt einmal dahin gestellt.
Den Versicherer für Ihr Fahrzeug können Sie frei wählen. Da der Kfz-Versicherungsmarkt aber ein sehr hart umkämpfter ist, lohnt sich vor Abschluss des Vertrages ein Vergleich. Diesen können Sie durchaus online durchführen, was Zeit spart. Zudem bekommen Sie eine Auflistung der aktuell günstigsten Autoversicherer am Markt. Oftmals werden Sie über einen Link direkt auf die Homepage des Versicherers weiter geleitet und können dort - ebenfalls online - Ihre Kfz Versicherung abschließen.
Die Höhe der Prämie richtet sich im Übrigen nicht nach der Versicherungsgesellschaft, sondern sie ist ausgerichtet auf Ihr Fahrzeug sowie Ihre erworbene Schadensfreiheitsklasse. Außerdem können Sie bei einigen Versicherern Geld sparen, wenn Sie dort bereits Kunde sind oder als Frau Ihr Auto dort versichern. Ebenso einen Rabatt genießen Bedienstete des öffentlichen Dienstes oder Landwirte.
Mit abschließen in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag können Sie eine Insassenunfall- oder eine Rechtschutzversicherung, was aber nur dann Sinn macht, wenn Sie diese Versicherungen nicht bereits woanders abgeschlossen haben.
Ihr Versicherungsvertrag gilt im Übrigen immer nur für ein Kalenderjahr. Sollten Sie zu Beginn des neuen Versicherungsjahres Ihre Versicherung wechseln wollen, muss Ihre Kündigung spätestens am letzten Werktag im November - das ist nicht immer der 30.11.! - Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.


